Häufig gestellte Fragen

Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger gestorben ist?

In der Regel nehmen Sie Kontakt mit einem Bestattungsinstitut auf. Dieses regelt mit Ihnen alle notwendigen Schritte. Über das Bestattungsinstitut wird auch der Termin für die Auferstehungsmesse und die Beerdigung mit dem Pastoralbüro vereinbart. Vor der Beerdigung spricht ein Seelsorger mit den Angehörigen des Verstorbenen.

Kann jemand, der nicht in der Kirche war, kirchlich beerdigt werden?

Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit auch, dass er auf eine kirchliche Trauerfeier verzichtet.
Bei nicht getauften Kindern sowie in Sonderfällen ist eine kirchliche Bestattung in Absprache mit dem Ortspfarrer möglich.
Wenn Sie als Angehörige Trost suchen, können Sie sich selbstverständlich an Ihre Seelsorger wenden.

Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl bestattet werden?

Mit der Kirche gibt es dabei keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, ob sie eine Bestattung Auswärtiger zulässt. Normalerweise beerdigt dann der dort zuständige Seelsorger.

Was ist ein Sechswochenamt oder ein Jahrgedächtnis?

Nach vierzig Tagen, also etwa nach sechs Wochen, ist nach alter Tradition ein (erster) wichtiger Abschnitt der Trauer beendet. Dann wird in einer Hl. Messe im sogenannten Sechswochenamt des Verstorbenen noch einmal in besonderer Weise gedacht. Ebenso nach einem Jahr in einer Hl. Messe im so genannten Jahrgedächtnis, das in der Folge jedes Jahr gefeiert werden kann. Die Bestellung einer solchen Messe – Messintentionen genannt –, als Sechswochenamt oder als Jahrgedächtnis, können Sie im Pastoralbüro (rechtzeitig) vornehmen. Der Name der/s Verstorbenen erscheint am betreffenden Tag in der Gottesdienstordnung unseres Sonntagsbriefes und er wird auch in der Hl. Messe vom Priester genannt.